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Zoll
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Zoll bezeichnet
a) (v. spätlat.: telonium aus griech.: telonion Zollhaus)
» eine Zoll (Abgabe), die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze entsteht. Siehe Zoll (Abgabe). Frühere Formen: Brückenzoll, Straßenzoll (Maut).
» die Behörde, die die Zoll (Abgabe) und Verbrauchsteuern erhebt, z.B. die deutsche Bundeszollverwaltung, die österreichische Zollwache in Österreich oder eine andere Zollverwaltung
b) (v. mittelhochdeutsch: zol abgeschnittenes Stück Holz)
» eine teilweise veraltete Längenmaß (2,2 - 3 cm Zeichen: )
» das Englisches Zoll mit einer Länge von 25,4 mm = 1 Englisches Zoll
» das französische Zoll mit einer Länge von 27,07 mm = 1 pouce, siehe'' Alte Maße und Gewichte (Frankreich)
» das preußisches Zoll mit einer Länge von 37,662 mm
» das amerikanisches Zoll mit einer Länge von 25,40005 mm
» Ausländische und alte Maßeinheiten
» Weiterführende Informationen
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