|
Grafschaft Schaumburg (HRR)
Sie haben nach der Definition zum Begriff "Grafschaft Schaumburg (HRR)" gesucht, wir haben für Sie eine passende Erklärung des Begriffes "Grafschaft Schaumburg (HRR)" gefunden.
Schaumburg war ein Land im HRR. Benannt ist es nach der Burg Schaumburg (früher Schauenburg) bei Rinteln, nach der sich seit Anfang des 12. Jahrhunderts ein Grafengeschlecht benannte, das von 1111 bis 1460 zugleich mit Holstein und zeitweise auch mit dem Herzogtum Schleswig belehnt war (die Grafschaft Holstein-Pinneberg hatte es bis 1640 inne). Das Schaumburger Wappenzeichen, das Nesselblatt, findet sich deshalb noch heute im Schleswig-Holsteinischen Staatswappen sowie in den Wappen der Städte Hamburg, Lübeck und Kiel, die von den Grafen von Schauenburg und Holstein (auch: "Schauenburg") gegründet bzw. wiedergegründet wurden.
1640 wurde die Grafschaft Schaumburg unter dem Haus Braunschweig-Lüneburg, den Landgrafen von Hessen-Kassel und den Grafen zur Lippe (Land) aufgeteilt.
Der hessische Teil wurde unter der Bezeichnung "Grafschaft Schaumburg" in Personalunion mit der Landgrafschaft Hessen-Kassel geführt und 1821 Exklave des inzwischen zum Kurfürstentum aufgestiegenen Hessen-Kassel. 1866 wurde dieser Teil wie das ganze Kurfürstentum Hessen von Preußen erobert und zur preußischen Provinz Hessen-Nassau gemacht, wo er ab 1904 als "Kreis Grafschaft Schaumburg" (Sitz in Rinteln) geführt wurde. Nach einer Verwaltungsreform innerhalb Preußens wurde der Kreis Grafschaft Schaumburg 1932 der Provinz Hannover (Provinz) zugeteilt. Nach dem Zweiter Weltkrieg kam der Kreis Grafschaft Schaumburg unter britische Besatzungszone und wurde somit 1946 Bestandteil des Landes Niedersachsen.
Der lippische Teil wurde unter der Bezeichnung "Grafschaft Schaumburg-Lippe" als eigenständige Grafschaft weiter geführt und stieg 1807 zum Fürstentum Schaumburg-Lippe auf, nachdem Graf Georg Wilhelm (1784-1860) dem Rheinbund beigetreten war. 1815 trat das Fürstentum dem Deutscher Bund bei und wurde nach 1871 ein Gliedstaat des Deutsches Reich. Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe verzichtete am 15. November 1918 als letzter deutscher Monarch auf den Thron. Nach dem Erster Weltkrieg wurde Schaumburg-Lippe ein Freistaat innerhalb der Weimarer Republik. 1946 ging dieser im Land Niedersachsen auf. Verwaltungsmäßig bestand das Land Schaumburg-Lippe aus den beiden Landkreisen Stadthagen und Bückeburg, die 1948 zum Landkreis Schaumburg-Lippe (Sitz in Stadthagen) vereinigt wurden. Durch Vereinigung mit dem Landkreis Grafschaft Schaumburg wurde aus diesem der heutige Landkreis Schaumburg.
|
|