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Resultate zum Thema: Landkreis Marienburg (Westpr.)

Landkreis Marienburg (Westpr.)

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Der preußisch-deutsche Landkreis Marienburg (Westpr.) bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945.

Der Landkreis Marienburg (Westpr.) umfasste am 1. Januar 1945:
» die Stadt Malbork
» sowie 36 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern.

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. April 1818 der Kreis Marienburg i. Westpr. im Regierungsbezirk Danzig in der preußischen Provinz Westpreußen. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Marienburg i. Westpr., Neuteich und Tiegenhof. Das Landratsamt war in Marienburg i. Westpr.

Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis - nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen - zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr. Der Regierungsbezirk Danzig blieb dabei bestehen.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutscher Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutsches Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinz Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Berent am 1. April 1878 wieder Bestandteil Westpreußens.

Mit Inkrafttreten des Vertrag von Versailles am 10. Januar 1920 und dem damit verbundenen Zerfall der Provinz Westpreußen wurde der Kreis Marienburg i. Westpr. vorläufig dem Regierungspräsidenten in Marienwerder und dem Oberpräsidenten in Königsberg i. Pr. unterstellt, soweit der Kreis beim Deutschen Reich blieb. Das galt für alle Gebiete östlich der Nogat. Die westlich der Nogat gelegenen Teile traten zur neuen Freie Stadt Danzig. Zu dieser Zeit wurde die Schreibweise Marienburg (Westpr.) üblich.

Zur Vorbereitung der Volksabstimmung über die zukünftige Zugehörigkeit des Kreises wurde das Kreisgebiet wenig später der "Interalliierten Kommission für Regierung und Volksabstimmung" in Marienwerder unterstellt.

Nach dem eindeutigen Ergebnis der Volksabstimmung am 1. Juli 1920 verblieb der Kreis bei Deutschland. Nunmehr konnten endgültige Regelungen hinsichtlich der Reste der Provinz Westpreußen getroffen werden. Zum 1. Juli 1922 wurde der Kreis Marienburg (Westpr.) förmlich in die Provinz Ostpreußen eingegliedert. Der Regierungsbezirk "Marienwerder" wurde aus Traditionsgründen in Regierungsbezirk "Westpreußen" umbenannt. Der Sitz des Regierungspräsidenten blieb weiterhin in Marienwerder.

Zum 1. September 1924 wurden die Landgemeinden Tessensdorf und Willenberg aus dem Landkreis Stuhm in die Stadtgemeinde Marienburg (Westpr.) im Kreis Marienburg (Westpr.) eingegliedert. Dadurch sollten die Gebietsverluste ausgeglichen werden, die die Stadt durch die Gründung der Freien Stadt Danzig erlitten hatte. Marienburg (Westpr.) hatte dabei ab 10. Januar 1920 auf die Stadtteile westlich der Nogat verzichten müssen.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Marienburg (Westpr.) entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Marienburg (Westpr.) entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Zum 26. November 1939 wurde der Landkreis Marienburg (Westpr.) Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen, später Danzig-Westpreußen. Der Regierungsbezirk führte jetzt wieder die frühere Bezeichnung "Marienwerder".

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung


Die Landkreis Marienburg i. Westpr. gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Marienburg i. Westpr., Neuteich und Tiegenhof, in Landgemeinden und - bis zu deren Wegfall - in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des Preußisches Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Alle Gemeinden des Kreises mit Ausnahme der Kreisstadt waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen


Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden bis 1945 beibehalten.

Weblinks

» http://www.literad.de/geschichte/marienburg_op.html



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